Die Bahn – “Lesen Sie die AGB”

Nehmen wir mal an, Sie wollen am Montag mit der Bahn von A-Stadt nach B-Stadt fahren. Auch haben Sie geplant, am Freitag wieder zurückzufahren.

Flugs ins Internet geschaut und ein Ticket für die Hin- und Rückfahrt gebucht. Sparpreis €98,- 1.Klasse. Geil!

Hinfahrt war super. Keine Probleme. Am Ort angekommen müssen Sie erfahren, daß Sie nicht wie geplant am Freitag, sondern bereits am Donnerstag wieder abreisen müssen. Kein Problem. Schliesslich kann man das Ticket bestimmt umtauschen.

Also mal bei der Bahn nachgefragt. DIe Antwort ist wenig erbaulich:

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Beim Sparpreis-Ticket sind Sie Tag-, Zeit- und Zuggebunden, somit ist eine Fahrt am Donnerstag und eine Umbuchung Ihres Tickets nicht möglich.

Desweiteren möchten wir Sie auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen, diese können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml .

Auf Seite 12 der 152 Seiten umfassenden “Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG” findet man schließlich

4.2.1.1 Der Umtausch oder die Erstattung von Fahrkarten zu den Sparpreisen (Nr. 3.3) ist gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 15 € nur bis zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht.

Zahlung von € 15,-. OK, kann man mit leben. … “nur bis zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht”. Nach erneuter Rückfrage bei der Bahn erklärte man mir, daß ich das Ticket am Sonntag hätte umbuchen können, nicht jedoch am Dienstag und auf keinen Fall nur für die Rückfahrt.

Der erste Geltungstag bezieht sich also auf das gesamte Ticket, also auf Hin- und Rückfahrt.

Meine Frage, ob ich denn die Rückfahrt hätte stornieren können, wenn ich Hin- und Rückfahrt GETRENNT gebucht hätte, also 2 Blatt Papier in der Hand halten würde, beantwortete der hörbar genervte “Servicemitarbeiter” mit :”Ja logisch, das Rückfahrtticket hat ja den ersten Geltungstag noch nicht erreicht, Das können Sie umbuchen”

Die Einzelbuchung der Tickets ist übrigens in Summe genauso teuer wie die Buchung des Tickets für die Hin- und Rückfahrt.

Daher kann ich jedem potentiellen Bahnkunden nur empfehlen, sich die “Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG” vor dem Kauf einer Fahrkarte genau durchzulesen. Und immer schön einzelne Tickets buchen. Wenn mal was dazwischen kommt, ist man auf der sicheren Seite.