Lichtbildbelehrung

epassWozu die Bürokraten in diesem unserem Lande fähig sind, zeigt sich bei der Einführung der neuen Reisepässe ab dem 01.11.2005. Auf einem Chip in dem Dokument werden biometrische Daten erfasst.
Grundsätzlich kann es einem Chip herzlich egal sein, ob meine Nase schief oder meine Ohren zum Segeln neigen. Nicht aber so den deutschen Behörden.

Damit die Technik nicht zusammenbricht und beim Vergleich des dem Reisepass beigefügten Foto des Inhabers nicht zu viele Varianten berücksichtigen zu müssen, hat man eine sog. Foto-Mustertafel erstellt.

Wer diesem Idealbild nicht entspricht muss bei der Beantragung des Reisepasses folgende Erklärung unterschreiben:

“Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde.

Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde.

Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen.”

Quelle: heise online